Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

1) Es wird klargestellt, dass Betreiber und Vertragspartner des in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und im Beherbergungsvertrag genannten Gut Wendgräben / Stefan Hasenbank mit Sitz in 14776 Brandenburg an der Havel / Wendgräben 19 ist.

2) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss

1) Der Vertrag kommt entweder durch die Buchungsbestätigung von Gut Wendgräben oder durch Unterzeichnung eines Miet- oder Beherbergungsvertrages mit dem Gast zustande oder falls aus Zeitgründen eine schriftliche Zusage nicht möglich war, die Räume bereitgestellt worden sind.

2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume sowie die Nutzung zu anderen als den vereinbarten Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Gut Wendgräben.

III. Leistungen und Preise

1) Die Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein und bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Die Preise können geändert werden, wenn der Besteller nachträglich eine Änderung der Personenanzahl oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und Gut Wendgräben zustimmt.

2) Für die sonstige Leistungserbringung z.B. im Rahmen von Familienfeiern hat der Kunde Gut Wendgräben die Anzahl der Teilnehmer – im Rahmen der tatsächlich vorhandenen Kapazität – spätestens 14 Tage vor dem Termin der Leistungserbringung mitzuteilen. Kommen weniger Teilnehmer hat der Kunde nach der mitgeteilten Anzahl Zahlung zu leisten. Kommen mehr Teilnehmer, wird gemäß der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet.

Veranstaltungs- und Ausstattungsabsprachen müssen 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgt sein.

3) Es gilt als vereinbart, dass bei Veranstaltungen an Samstagen und Sonntagen kein Personal von Gut Wendgräben vor Ort ist. Ausgenommen davon ist das für die Vertragserfüllung benötigte Personal, dessen Einsatz im Ermessen von Gut Wendgräben liegt.

4) Tiere sind nicht gestattet

IV. Zahlung

1) Gut Wendgräben ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

2) Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar; Verzug tritt mit dem Zugang der ersten Mahnung ein. Ab Verzug ist die Rechnung mit 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen, falls Gut Wendgräben nicht einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von 5,00 EUR geschuldet.

V. Anreise und Abreise

Gebuchte Wohnungen stehen dem Mieter ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise sollte bis 18:00 Uhr erfolgen.  Am Abreisetag müssen die Wohnungen spätestens um 10:00 Uhr geräumt sein. Von April bis Oktober sind Anreisen an einem Sonntag erst ab 17:30 Uhr möglich. 

Bei Wochenendveranstaltungen erfolgt eine Abnahme des Hofes sonntags um 14:00 Uhr.

VI. Rücktritt (Stornierung) des Kunden

1) Dem Mieter steht ein jederzeitiges Rücktrittsrecht zu. Dabei gelten folgende Bestimmungen:

Im Falle eines Rücktritts des Mieters von der Buchung hat der Vermieter Anspruch auf angemessene Entschädigung.

a) Stornierungsfristen und -gebühren für ausschließliche Buchungen von Ferienwohnungen:

bis 50 Tage vor Anreisetag – kostenfrei

bis 30 Tage vor Anreisetag – 30% des Rechnungsbetrages

bis 14 Tage vor Anreisetag – 50% des Rechnungsbetrages

bis 7 Tage vor Anreisetag – 80 % des Rechnungsbetrages

b) Stornierungsfristen und -gebühren für Arrangements mit umfangreicher Ausstattung (z.B. bei Familienfeiern oder sonstigen Veranstaltungen), bei denen der gesamte Hof mit oder ohne Scheune vermietet ist:

bis 200 Tage vor Anreisetag – € 1.500,00 Bearbeitungsgebühr

bis 60 Tage vor Anreisetag – 80% des voraussichtlichen Rechnungsbetrages

danach 100 % des voraussichtlichen Rechnungsbetrages

c.) Stornierungsfristen und -gebühren für gleichzeitige Buchung mehrerer Ferienwohnungen ab drei Übernachtungen:

bis 200 Tage vor Anreisetag – kostenfrei

bis 90 Tage vor Anreisetag – 40% des voraussichtlichen Rechnungsbetrages

bis 60 Tage vor Anreisetag – 60% des voraussichtlichen Rechnungsbetrages

bis 30 Tage vor Anreisetag – 80% des voraussichtlichen Rechnungsbetrages

bis 7 Tage vor Anreisetag – 90% des voraussichtlichen Rechnungsbetrages

Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt (§537 BGB).

Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Gut Wendgräben der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Gut Wendgräben ist es gestattet, die Entschädigung mit der geleisteten Anzahlung zu verrechnen.

2) Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast die gebuchte Wohnung oder gebuchte Leistungen, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

VII. Rücktritt oder Kündigung von Gut Wendgräben

1) Gut Wendgräben ist aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:

– wenn Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Wohnungen vorliegen und der Kunde die Buchung nicht vereinbarungsgemäß rechtzeitig bestätigt hat,

– wenn eine gemäß Ziff. IV.Abs.1 vereinbarte Vorauszahlung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet wird,

– im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik, o.ä.) oder sonstiger von Gut Wendgräben nicht zu vertretender Hinderungsgründe,

ohne dass dem Kunden ein Anspruch, z.B. auf Schadensersatz zusteht.

2) Bei Vertragsabschluss ist darüber aufzuklären, ob die Leistungserbringung und/oder eine Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters, geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder die Belange von Gut Wendgräben zu beeinträchtigen. Diese Veranstaltungen bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung von Gut Wendgräben.

Der Kunde ist verpflichtet Gut Wendgräben unaufgefordert, spätestens jedoch bei   Zeitungsanzeigen, sonstigen Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Gut Wendgräben aufweisen, zu informieren.

Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne die Einwilligung, hat Gut Wendgräben das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen gelten Ziff. III. der allgemeinen Bedingungen (Zahlung der Miete und der angemessenen Vergütung) entsprechend.

VIII. Haftung

1)  Gut Wendgräben haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Gut Wendgräben auftreten, wird sich Gut Wendgräben auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Im Übrigen haftet Gut Wendgräben nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter.

Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Kunden nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

Eine etwaige Haftung von Gut Wendgräben ist – abgesehen von den §§ 701 ff. BGB – betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt.

Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages.

2) Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde gegenüber Gut Wendgräben, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich von Gut Wendgräben liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.

Der Gast hat die Einrichtung des Hauses sowie die Räumlichkeiten pfleglich zu behandeln. Falls sich Verschmutzungen oder Beschädigungen, die über das normale Maß der Inanspruchnahme hinausgehen, auch noch nach der Abreise des Gastes herausstellen, ist Gut Wendgräben berechtigt, dem Gast die Reparaturkosten, Kosten für Ersatz oder für Reinigung nachträglich in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für Gegenstände auf dem Gutsgelände.

Dies gilt insbesondere für die Wiederbeschaffung von

  • Hand- und Badetüchern
  • Elektrogeräten und Kücheninventar
  • Sonstigen Einrichtungsgegenständen
  • Haus- und Zimmerschlüsseln

3) Die Anbringung von Dekorationsmaterial u.ä. sowie die Nutzung von Flächen im Gut Wendgräben außerhalb der angemieteten Räume bedürfen der Einwilligung von Gut Wendgräben. Diese und sonstige von Kunden eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen feuerpolizeilichen Bestimmungen entsprechen.

4) Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu bezahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw., hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.

5) Parken erfolgt auf eigene Gefahr.

6) Das Beschallen des Innenhofs ist nicht gestattet.

7) Die Wohnungen und Flure sind Nichtraucherzonen.
Außerhalb des Hauses werden die Gäste gebeten, Aschenbecher zu benutzen.

8) Das Benutzen des Spielplatzes sowie die Nutzung des zum Gut Wendgräben gehörenden Geländes durch den Gast geschieht auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Für Schäden, die aus der Nutzung entstehen können, übernimmt Gut Wendgräben keine Verantwortung.

9) Das Zelten auf Gut Wendgräben oder in den angrenzenden Bereichen ist nicht gestattet.

10) Jegliche Art von Feuerwerkskörpern, Konfetti und offenem Feuer ist auf dem Gelände von Gut Wendgräben verboten.

X. Schlussbestimmungen

a) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von Gut Wendgräben.

b) Gut Wendgräben akzeptiert keine Kreditkarten.

c) Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz von Gut Wendgräben.

d) Es gilt deutsches Recht.

e) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.